Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jetzt eine Breitbandmessung! „Grundlage der Breitbandmessung sind die Transparenzvorgaben im Telekommunikationsgesetz (§§ 43a, 45n). Endkunden soll ermöglicht werden, auf einfache Weise Umfang und Qualität von Telekommunikationsdiensten zu vergleichen. Die gesetzlichen Regelungen sehen deshalb u. a. vor, dass die Bundesnetzagentur eigene Messungen durchführen oder Hilfsmittel entwickeln kann, damit Endkunden eigenständige Messungen vornehmen können.“ Quelle: https://breitbandmessung.de/ueber-den-test